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BKMBek – Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

BKMBek – Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

BKMBek · Verordnung · Ausgefertigt am 2003-12-09 · 1 Paragraf

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien". Der Chef des Bundeskanzleramtes

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