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BSG 2003 – Beitragssatzgesetz 2003

BSG 2003 – Beitragssatzgesetz 2003

BSG 2003 · Gesetz · Ausgefertigt am 2002-12-23 · 2 Paragrafen

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Beitragssätze in der Rentenversicherung

§ 1

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Der Beitragssatz für das Jahr 2003 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

Zahlungen für Kindererziehungszeiten

§ 2

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Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 11.874.710.850 Euro.

Weitere Vorschriften derselben Art

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