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GewebeG – Gewebegesetz

GewebeG – Gewebegesetz

GewebeG · Gesetz · Ausgefertigt am 2007-07-20 · 2 Paragrafen

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Bekanntmachungserlaubnis

Art 7

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Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut des Transplantationsgesetzes und des Transfusionsgesetzes in der vom 1. August 2007 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Inkrafttreten

Art 8

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Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Weitere Vorschriften derselben Art

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