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HRFEG – Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz
Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(weggefallen)
Umsetzung
Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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