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HRFEG – Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz

HRFEG – Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetz

HRFEG · Gesetz · Ausgefertigt am 1997-12-22 · 4 Paragrafen

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Umsetzung

Art 5

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Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

Inkrafttreten

Art 7

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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Weitere Vorschriften derselben Art

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