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Gesetz zum PfP-Truppenstatut Art 1

Allgemeines

Art 1

Folgenden in Brüssel am 20. Juli 1995 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt: a) dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen, b) dem Zusatzprotokoll vom 19. Juni 1995 zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen. Das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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