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Eingangsformel Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung

Eingangsformel Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

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