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Approbationsordnung für Ärzte Achter Abschnitt — Schlussbestimmungen

§ 44 · 24 Paragrafen

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Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 44

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. (2) Mit dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt tritt vorbehaltlich der Vorschriften des Siebenten Abschnitts dieser Verordnung die Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), außer Kraft.

(zu § 2 Abs. 1 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9)Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind

Anlage 1Schlussvorschriften

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2420 I. 1. Naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin 1.1 Praktikum der Physik für Mediziner 1.2 Praktikum der Chemie für Mediziner 1.3 Praktikum der Biologie für Mediziner 2. Praktikum der Physiologie 3. Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie 4. Kursus der makroskopischen Anatomie 5. Kursus der mikroskopischen Anatomie 6. Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie 7. Seminar Physiologie 8. Seminar Biochemie/Molekularbiologie 9. Seminar Anatomie 10. Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie jeweils mit klinischen Bezügen. II. 1. Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) 2. Praktikum der Berufsfelderkundung III. Praktikum der medizinischen Terminologie mit einer Gesamtstundenzahl von insgesamt mindestens 630 Stunden.

(zu § 2 Abs. 7 Satz 1)Bescheinigung

Anlage 2Schlussvorschriften

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2421; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) über den Leistungsnachweis .................................................... mit der Note 2) "..............", darin sind folgende Einzelleistungsnachweise mit der Note ... enthalten: 1) ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... ------------------------------------------------------------------------------- I Name, Vorname I I Geburtsdatum I I Geburtsort I ------------------------------------------------------------------------------- hat im () Sommer- () Winterhalbjahr von: bis: an der genannten Unterrichtsveranstaltung regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit dieser Veranstaltung in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht. Ort, Datum ............................................................................... ...................................................... Siegel/Stempel ............................................................................... ............................................................................... (Unterschrift der verantwortlichen Lehrkräfte) ----- 1) Nicht Zutreffendes streichen. 2) Soweit vorgesehen.

(zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 2aSchlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1546) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat an nachstehenden Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen und die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen in der Studienordnung ggf. weiter dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen regelmäßig besucht: Unterrichtsveranstaltung Semester von bis 1. Praktikum der Physik für Mediziner 2. Praktikum der Chemie für Mediziner 3. Praktikum der Biologie für Mediziner 4. Praktikum der Physiologie 5. Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie 6. Kursus der makroskopischen Anatomie 7. Kursus der mikroskopischen Anatomie 8. Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie 9. Seminar Physiologie 10. Seminar Biochemie/Molekularbiologie 11. Seminar Anatomie 12. Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie 13. Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) 14. Praktikum der Berufsfelderkundung 15. Praktikum der medizinischen Terminologie 16. Wahlfach: mit der Note 17. weitere Seminare: Ort, Datum Siegel/Stempel (Unterschrift Studiendekan)

(zu § 2 Absatz 7 Satz 1)Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 2bSchlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1547 – 1548) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat die folgenden Leistungsnachweise an der (Universität) mit den nachstehenden Ergebnissen erbracht: Leistungsnachweis Semester von bis Benotung Fächer: 1. Allgemeinmedizin 2. Anästhesiologie 3. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin 4. Augenheilkunde 5. Chirurgie 6. Dermatologie, Venerologie 7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe 8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 9. Humangenetik 10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie 11. Innere Medizin 12. Kinderheilkunde 13. Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik 14. Neurologie 15. Orthopädie 16. Pathologie 17. Pharmakologie, Toxikologie 18. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 20. Rechtsmedizin 21. Urologie davon fächerübergreifende Leistungsnachweise: Querschnittsbereiche: 1. Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik 2. Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin 3. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen 4. Infektiologie, Immunologie 5. Klinisch-pathologische Konferenz 6. Klinische Umweltmedizin 7. Medizin des Alterns und des alten Menschen 8. Notfallmedizin 9. Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie 10. Prävention, Gesundheitsförderung 11. Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz 12. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Natur- heilverfahren 13. Palliativmedizin 14. Schmerzmedizin Blockpraktika: 1. Innere Medizin 2. Chirurgie 3. Kinderheilkunde 4. Frauenheilkunde 5. Allgemeinmedizin Wahlfach: Ort, Datum Siegel/Stempel (Unterschrift Studiendekan)

(zu § 2 Abs. 8 Satz 2)

Anlage 3Schlussvorschriften

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2422 Als Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: - Allergologie - Allgemeinmedizin - Anästhesiologie - Angiologie - Arbeitsmedizin - Augenheilkunde - Balneologie und Medizinische Klimatologie - Betriebsmedizin - Bluttransfusionswesen - Chirotherapie - Chirurgie - Diagnostische Radiologie - Endokrinologie - Flugmedizin - Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Gastroenterologie - Gefäßchirurgie - Hals-Nasen-Ohrenheilkunde - Hämatologie und Internistische Onkologie - Handchirurgie - Haut- und Geschlechtskrankheiten - Herzchirurgie - Homöopathie - Humangenetik - Hygiene und Umweltmedizin - Innere Medizin - Kardiologie - Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie - Kinderchirurgie - Kinderheilkunde - Kinderkardiologie - Kinderradiologie - Klinische Pharmakologie - Laboratoriumsmedizin - Medizinische Genetik - Medizinische Informatik - Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie - Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie - Naturheilverfahren - Neonatologie - Nephrologie - Nervenheilkunde - Neurochirurgie - Neurologie - Neuropathologie - Neuroradiologie - Nuklearmedizin - Öffentliches Gesundheitswesen - Orthopädie - Pathologie - Pharmakologie und Toxikologie - Phlebologie - Phoniatrie und Pädaudiologie - Physikalische Therapie - Physikalische und Rehabilitative Medizin - Plastische Chirurgie - Plastische Operationen - Pneumologie - Psychiatrie und Psychotherapie - Psychoanalyse - Psychotherapeutische Medizin - Psychotherapie - Rechtsmedizin - Rehabilitationswesen - Rheumatologie - Sozialmedizin - Sportmedizin - Stimm- und Sprachstörungen - Strahlentherapie - Thoraxchirurgie - Transfusionsmedizin - Tropenmedizin - Umweltmedizin - Unfallchirurgie - Urologie - Visceralchirurgie

(zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr

Anlage 4Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für Die Ausbildung wurde in ⃞ Vollzeit ⃞ Teilzeit mit einem Umfang von % der wöchentlichen Ausbildungszeit durchgeführt. Dauer der Ausbildung von: bis: Fehlzeiten: ⃞ nein ⃞ ja von: bis: ⃞ Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität ⃞ Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden. Ort, Datum Siegel/Stempel (Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte)

(zu § 6 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über den Krankenpflegedienst

Anlage 5Schlussvorschriften

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2424) ------------------------------------------------------------------------------- I Name, Vorname I I Geburtsdatum I I Geburtsort I ------------------------------------------------------------------------------- hat im Rahmen der ärztlichen Ausbildung in dem unten bezeichneten Krankenhaus unter meiner Leitung den Krankenpflegedienst abgeleistet. Dauer des Krankenpflegedienstes ------------------------------------------------------------------------------- I von: bis: I ------------------------------------------------------------------------------- Die Ausbildung ist unterbrochen worden () nein () ja von: bis: Ort, Datum ........................... Siegel oder Stempel Name des Krankenhauses ............................................................................... ............................................................................... (Unterschrift des Leiters des Pflegedienstes)

(zu § 7 Abs. 4 Satz 2)Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus

Anlage 6Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2425; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ............................................... ..................................... geboren am .............................. in .................................... ist nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vom ........ bis zum ................................... in der unten bezeichneten Einrichtung unter meiner Aufsicht und Leitung als Famulus tätig gewesen. Während dieser Zeit ist der/die Studierende vorzugsweise mit Tätigkeiten auf dem Gebiet ............................................................................... beschäftigt worden. Die Ausbildung ist () unterbrochen worden vom ................... bis zum ................................... () nicht unterbrochen worden. ......................, den ..................... ...................... ..................... ...................... ..................... (Bezeichnung der (Unterschrift des/der Einrichtung, bei ausbildenden öffentlicher Stelle Arztes/Ärzte Siegel)

(zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9)Niederschrift über den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Anlage 7Schlussvorschriften

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2426; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ............................................... geboren am ................................ in ................................ ist am .................... in ...................... geprüft worden. Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... Er/Sie hat die Note " ...................." erhalten und damit die mündlich-praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .............................................................. ............................................................................... ............................................................................... Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) ............................................................ Als weiteres Mitglied/weitere Mitglieder ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Gegenstand der Prüfung: ....................................................... ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Sonstige Bemerkungen: ......................................................... ............................................................................... ............................................................................... .........................., den ................ ..................................... ..................................... ..................................... ....................................... (Unterschrift/en des weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieds/der weiteren Mitglieder Prüfungskommission) der Prüfungskommission)

(zu § 15 Abs. 8)Niederschrift über den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 8Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2427; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Der/Die Studierende der Medizin ............................................... geboren am ................................ in ................................ ist am .................... in ............................... geprüft worden. Beginn und Ende der Gruppenprüfung: ... Er/Sie hat die Note "...................." erhalten und damit die mündlich- praktische Prüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: .............................................................. ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Mitglieder der Prüfungskommission nach § 15 Abs. 1 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) ............................................................ Als weitere Mitglieder ........................................................ ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Gegenstand der Prüfung: ....................................................... ............................................................................... ............................................................................... ............................................................................... Sonstige Bemerkungen: ......................................................... ............................................................................... ............................................................................... .........................., den ................ ..................................... ..................................... ..................................... ....................................... (Unterschriften der weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieder der Prüfungskommission) Prüfungskommission)

(zu § 23 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 9)Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 9Schlussvorschriften

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2428 I. Physik für Mediziner und Physiologie 80 Fragen II. Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie 80 Fragen III. Biologie für Mediziner und Anatomie 100 Fragen IV. Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie 60 Fragen

(zu § 23 Abs. 2 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 9)Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 10Schlussvorschriften

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2429 Prüfungsaufgaben zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung betreffen das medizinische Grundlagenwissen über die Körperfunktionen, insbesondere sind die naturwissenschaftlichen Fächer auf die medizinisch relevanten Inhalte auszurichten. Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, wie - Methodik, Durchführung und Ergebnisse der körperlichen Untersuchung und weiterer diagnostischer Verfahren (z. B. diagnostische Eingriffe; laborgestützte, bildgebende, elektrophysiologische und andere apparative Diagnostik; grundlegende psychodiagnostische Ansätze), - therapeutische einschließlich pharmakotherapeutische Interventionen, - das Verständnis von Krankheitsentstehung, -bewältigung und -prävention, - die Gestaltung der Arzt-Patient-Beziehung. I. Physik für Mediziner und Physiologie Zell- und Gewebephysiologie. Funktionsweisen des Herz-Kreislauf-Systems, Atmungssystems, Verdauungssystems, Ausscheidungssystems, endokrinen Systems, Fortpflanzungssystems, zentralen und peripheren Nervensystems (einschließlich der Sinne), Muskel-Skelett-Systems, Blut-Lymph-Systems und des Abwehrsystems des Menschen. Zusammenwirken der Systeme. Adaptive Mechanismen. Lebensaltersabhängige Besonderheiten. Angewandte Physiologie einschließlich Ernährungs-, Sport-, Arbeits- und Umweltphysiologie. Grundzüge der mathematischen Beschreibung physikalischer Vorgänge. Kenntnisse über medizinisch wichtige Sachverhalte in der Mechanik, Akustik, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik und der Physik ionisierender Strahlung. Grundlagen der Meß- und Medizintechnik. Physik für Mediziner und Physiologie. II. Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie Physikalisch-chemische Grundlagen des Stoffwechsels, Enzymwirkungen und deren Kinetik. Biochemie der Aminosäuren und Proteine, der Kohlenhydrate, der Lipide und der Nucleinsäuren. Hormonwirkungen. Grundlagen der Molekularbiologie. Biochemische Grundlagen der Immunologie. Biochemische Aspekte der Zell- und Organphysiologie. Grundlagen der Ernährungslehre. Kenntnisse über medizinisch wichtige Elemente und deren Verbindungen, Grundzüge der Thermodynamik und Kinetik chemischer Reaktionen. III. Biologie für Mediziner und Anatomie Histologie einschließlich Ultrastruktur von Zellen und Geweben. Histochemie. Makroskopische und Mikroskopische Anatomie der Kreislauforgane, der Eingeweide, des Nervensystems und der Sinnesorgane, des Bewegungsapparates, der Haut, des endokrinen Systems und des Immunsystems. Zusammenwirken der Systeme. Altersabhängige Besonderheiten. Topographische Anatomie. Grundzüge der Frühentwicklung des Menschen und der Organentwicklung. Allgemeine Zytologie. Grundlagen der Humangenetik, Genetik. Grundlagen der Mikrobiologie. Grundzüge der Ökologie. IV. Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie Psychobiologische Grundlagen des Verhaltens und Erlebens. Wahrnehmung, Lernen, Emotionen, Motivation, Psychomotorik. Persönlichkeit, Entwicklung, Sozialisation. Soziales Verhalten, Einstellungen, Interaktion und Kommunikation, Rollenbeziehungen. Soziale Schichtung, Bevölkerungsstruktur, Morbiditätsstruktur. Strukturen des Gesundheitswesens. Grundlagen psychologischer und soziologischer Methodik.

(zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9)

Anlage 11Schlussvorschriften

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2430) .................................... (Ausstellende Stelle) Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin ............................................... geboren am ............................. in ................................... hat den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in ....................................... mit der Note "................" und den mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung am ...................................................... in ............................................. mit der Note ".................." abgelegt. Er/Sie hat den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit der Note "........................................................" (.................) am ....................... bestanden. (Zahlenwert) Er/Sie hat in dem Ersten Abschnitt der Ausbildung das Wahlfach ................ mit der Note "......................." abgeschlossen. Siegel oder Stempel .................., den ........................ ................................................ (Unterschrift)

(zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29)

Anlage 11aSchlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1550 - 1552) (Vorderseite) ........................ (Ausstellende Stelle) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin .......... geboren am .......... in .......... hat den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am .......... in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt. (Rückseite) Er/Sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht: Leistungsnachweis Benotung Fächer: 1. Allgemeinmedizin 2. Anästhesiologie 3. Arbeitsmedizin, Sozialmedizin 4. Augenheilkunde 5. Chirurgie 6. Dermatologie, Venerologie 7. Frauenheilkunde, Geburtshilfe 8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 9. Humangenetik 10. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie 11. Innere Medizin 12. Kinderheilkunde 13. Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik 14. Neurologie 15. Orthopädie 16. Pathologie 17. Pharmakologie, Toxikologie 18. Psychiatrie und Psychotherapie 19. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 20. Rechtsmedizin 21. Urologie davon fächerübergreifende Leistungsnachweise: ....................................................................................... ....................................................................................... ....................................................................................... Querschnittsbereiche: 1. Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik 2. Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin 3. Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen 4. Infektiologie, Immunologie 5. Klinisch-pathologische Konferenz 6. Klinische Umweltmedizin 7. Medizin des Alterns und des alten Menschen 8. Notfallmedizin 9. Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie 10. Prävention, Gesundheitsförderung 11. Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz 12. Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren 13. Palliativmedizin 14. Schmerzmedizin Blockpraktika: 1. Innere Medizin 2. Chirurgie 3. Kinderheilkunde 4. Frauenheilkunde 5. Allgemeinmedizin Wahlfach: ............................................................................................................................................................................................................... Siegel oder Stempel .........., den .......... .............................. (Unterschrift)

(zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)

Anlage 12Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553) .......... (Ausstellende Stelle) Zeugnis über die Ärztliche Prüfung Der/Die Studierende der Medizin .......... geboren am .......... in .......... hat den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am .......... in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt. Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ .......... “ (.......... ) am .......... bestanden. (Zahlenwert) Herr/Frau .......... hat das Medizinstudium an der .......... abgeschlossen. Siegel oder Stempel .......... , den .......... .......... (Unterschrift)

(zu § 40 Satz 1)Approbationsurkunde

Anlage 14Schlussvorschriften

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2434) Herr/Frau ..................................................................... (Vorname, Familienname - ggf. abweichender Geburtsname) geboren am ........... in ............................................. erfüllt die Voraussetzungen des § 3 der Bundesärzteordnung. Mit Wirkung vom heutigen Tage wird ihm/ihr die Approbation als Arzt/Ärztin erteilt. Die Approbation berechtigt den Arzt/die Ärztin zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Siegel .............., den .................... ........................................ (Unterschrift)

(zu § 28 Absatz 3 Satz 2)Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Anlage 15Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2002, 2435; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Die Prüfungsaufgaben sollen unter Aspekten der allgemeinen ärztlichen Tätigkeit auf die wichtigsten Krankheitsbilder und Gesundheitsstörungen abgestellt sein. Dies sind insbesondere solche, die sich durch ihre Verbreitung, ihre Folgen für den Einzelnen oder die Gesellschaft auszeichnen. Hierzu zählen - Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe, des Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, der Verdauungsorgane, der Drüsen mit innerer Sekretion, des Stoffwechsels und der Nieren. Immunologische und allergische Krankheiten, Krankheiten des rheumatischen Formenkreises, Infektionskrankheiten, Geschwulstkrankheiten. - Krankheiten des zentralen Nervensystems, der peripheren Nerven und der Muskulatur. Hirnorganische, endogene, psychotische und persönlichkeitsbedingte reaktive Störungen. Neurosen. Süchte. Suizidalität. Sexuelle Verhaltens- und Erlebnisstörungen. Psychosomatische Krankheiten und funktionelle Störungen. Störungen der Kommunikation. - Krankheiten der perinatalen Periode, des Kindes- und Jugendalters, Verhaltens- und Entwicklungsstörungen sowie Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen. - Krankheiten der Haut, ihrer Anhangsgebilde und der Schleimhäute der äußeren Körperhöhlen. Geschlechtskrankheiten. - Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe, insbesondere die medizinischen, rechtlichen und ethischen Voraussetzungen. - Wundbehandlung. Asepsis, Antisepsis, Fehlbildungen, Krankheiten und Verletzungen von Kopf, Hals, Wirbelsäule, Thorax, Abdomen, Extremitäten, Herz, Gefäßen, Nieren, ableitenden Harnwegen, äußeren und inneren Genitalorganen, des zentralen und peripheren Nervensystems sowie der Sinnesorgane. Unfälle und Vergiftungen. - Störungen der Geschlechtsentwicklung und der Fertilität. Familienplanung. Schwangerschaft, Beratung und Beurteilung in Konfliktsituationen, insbesondere medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, Risikoschwangerschaft, Beratung und und Vorsorge in der Schwangerschaft. Geburt und Risikogeburt. Krankheiten des Wochenbetts. Entzündungen und Geschwülste der weiblichen Genitalorgane. Die Prüfungsaufgaben sollen einen oder mehrere der folgenden Aspekte berücksichtigen: - Körperliche, geistige und psychische Entwicklung und ihre Varianten. Altersspezifische Aspekte von Gesundheitsstörungen, ihrer Diagnostik und Behandlung. Klinische Genetik einschließlich humangenetischer Beratung. - Ätiologie, Pathogenese, spezielle Pathologie, Pathophysiologie. - Symptomatologie, Diagnostik, Differentialdiagnose, Durchführung und Bewertung körperlicher, labormedizinischer und technischer Untersuchungen, Indikationen, Kontraindikationen. - Anwendung konservativer, operativer und physikalischer Behandlungsverfahren einschließlich Strahlenbehandlung, Grundprinzipien operativer Techniken, Grundprinzipien der Vor- und Nachbehandlung, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, spezielle therapeutische Verfahren, Indikationen, Kontraindikationen, Prognose, Rehabilitation, Gesundheitsberatung, Behandlung von Langzeitkranken, unheilbar Kranken und Sterbenden, Schmerzbehandlung und Palliativmedizin. - Erkennung und Behandlung akut lebensbedrohender Zustände, Notfall- und Katastrophenmedizin. - Grundzüge der Allgemein-, Krankenhaus- und Seuchenhygiene. - Individuelle, epidemiologische und sozialmedizinische Aspekte der Krankheitsentstehung und -verhütung, Öffentliche Gesundheitspflege/Public Health. - Arbeitsmedizinische Untersuchungen. Analyse von Arbeitsplatz- und Berufsbelastung. Berufskrankheiten. - Medizinische Begutachtung. Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.

(zu § 34 Absatz 8)Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 oder Absatz 1a der Bundesärzteordnung

Anlage 16Schlussvorschriften

Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wird gemäß § 10 Absatz 1/1a der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärzt- lichen Berufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt. Beschränkungen und Nebenbestimmungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Erlaubnis umfasst zudem die Tätigkeit im Land . . . . . . . . . . /in den Ländern . . . . . . . . . . /bundesweite Tätigkeit als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift)

(zu § 35a Absatz 3)Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung

Anlage 17Schlussvorschriften

Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Vorname, Familienname – gegebenenfalls abweichender Geburtsname) geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wird gemäß § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs für die Tätigkeit, die zum Abschluss der ärztlichen Ausbildung in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erforderlich ist, für die Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . widerruflich erteilt. Die Erlaubnis ist beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen. Die Tätigkeit darf nur in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . verrichtet werden. Siegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift)

(zu § 36 Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Eignungsprüfung nach § 36 der Approbationsordnung für Ärzte

Anlage 18Schlussvorschriften

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Er/Sie hat die staatliche Eignungsprüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitglieder der Prüfungskommission nach § 36 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission)

(zu § 37 Absatz 7)Niederschrift über die staatliche Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte

Anlage 19Schlussvorschriften

Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ist am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geprüft worden. Beginn und Ende der Einzel-/Gruppenprüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Er/Sie hat die staatliche Kenntnisprüfung bestanden/nicht bestanden. Tragende Gründe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mitglieder der Prüfungskommission nach § 37 Absatz 4 der Approbationsordnung für Ärzte: Als Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegenstand der Prüfung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Inhalt und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Unterschrift/en des weiteren Mitglieds/der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission) (Unterschrift des/der Vorsitzenden der Prüfungskommission)

Zum Volltext: Approbationsordnung für Ärzte

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