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BDNOG – Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

BDNOG – Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts

BDNOG · Gesetz · Ausgefertigt am 2001-07-09 · 3 Paragrafen

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Art 14

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1. - 7. 8. Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Art 26

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Die auf den Artikel 4 bis 6, 8 und 25 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Art 27

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(1) ... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2002 in Kraft. (2)

Weitere Vorschriften derselben Art

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