法律人 LawPlayer logo

資料由法律人 LawPlayer整理提供·Deutsches Bundesrecht / LawPlayer, aufbereitet aus gesetze-im-internet.de

Gesetz

Beitragssatzgesetz 2002

Abkürzung
BSG 2002
Ausfertigungsdatum
20. Dezember 2001
Paragrafen
3
§ 1Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2002 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.

§ 2Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

1in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge5446,9380,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge4545,5545,b)von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagenin Entgeltpunkte0,0001835894,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0002199952,2in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnunga)von Entgeltpunkten in Beiträge7243,5720,von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge6044,8736,b)von Beiträgen in Entgeltpunkte0,0001380534,von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)0,0001654294.(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und der Beitragssätze für das Jahr 2002 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2002

(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.

(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

§ 3Zahlungen für Kindererziehungszeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 11.614.934.173 Euro.

3 Paragrafen

Dieses Gesetz zitieren

Beitragssatzgesetz 2002 (gesetze-im-internet.de). Abgerufen über LawPlayer, https://lawplayer.com/de/act/gii-bsg_2002

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

DE-AmtlichesWerk-PublicDomain

本頁資料來源:gesetze-im-internet.de (BMJ)·整理提供:法律人 LawPlayer· lawplayer.com