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BSG 2004 – Beitragssatzgesetz 2004

BSG 2004 – Beitragssatzgesetz 2004

BSG 2004 · Gesetz · Ausgefertigt am 2003-12-27 · 2 Paragrafen

Daten mit Stand vom 2026-09-12 · Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Beitragssätze in der Rentenversicherung

§ 1

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Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2004 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.

Zahlungen für Kindererziehungszeiten

§ 2

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Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2004 einen Betrag in Höhe von 11.842.984.000 Euro.

Weitere Vorschriften derselben Art

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