Verwaltungsvorschriften
§ 31
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.
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Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. Februar 2007 (VMBl S. 54), die zuletzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 2009 (VMBl S. 85) geändert worden ist, außer Kraft.
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