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Europaabgeordnetengesetz Fünfter Abschnitt — (weggefallen)

§ 14 · 2 Paragrafen

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Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

Zum Volltext: Europaabgeordnetengesetz

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