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Gendiagnostikgesetz Abschnitt 8 — Schlussvorschriften

§ 27 · 1 Paragraf

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Inkrafttreten

§ 27

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2010 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Die §§ 6, 20 Abs. 3, die §§ 23 und 24 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) § 5 tritt am 1. Februar 2011 in Kraft. (4) § 7 Abs. 3 tritt am 1. Februar 2012 in Kraft.

Zum Volltext: Gendiagnostikgesetz

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

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