(weggefallen)
§§ 77 bis 80
(Änderung von Rechtsvorschriften)
Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗
(weggefallen)
(Änderung von Rechtsvorschriften)
Verträge mit den Kirchen
Die Verträge mit den Kirchen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
(weggefallen)
(Inkrafttreten)
Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.
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