§ 2
Öffnen ↗Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
5. AnpG-KOV – Fünftes Anpassungsgesetz-KOV
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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft. (2)
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