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Mindestlohngesetz Abschnitt 2 — Zivilrechtliche Durchsetzung

§ 13 · 1 Paragraf

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Haftung des Auftraggebers

§ 13

§ 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes findet entsprechende Anwendung.

Zum Volltext: Mindestlohngesetz

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