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Stiftungsregistergesetz Abschnitt 1 — (zukünftig in Kraft)

§§ 1 bis 2–§§ 10 bis 14 · 3 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Unterabschnitt 1 — (zukünftig in Kraft)
Unterabschnitt 2 — (zukünftig in Kraft)
Unterabschnitt 3 — (zukünftig in Kraft)
Zum Volltext: Stiftungsregistergesetz

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