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Eingangsformel Allgemeine Meisterprüfungsverordnung

Eingangsformel Allgemeine Meisterprüfungsverordnung

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 45 Absatz 1 und des § 51a Absatz 2 der Handwerksordnung, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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