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Eingangsformel Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute

Eingangsformel Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 3 Abs. 8 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Umstellungsgesetzes (Bankenverordnung) werden hiermit die folgenden Richtlinien zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute erlassen:

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