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§ 3 Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung

§ 3 Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung

Inhalt der Prüfung

§ 3

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4, 2. Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“ nach § 5, 3. Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“ nach § 6, 4. Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“ nach § 7, 5. Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“ nach § 8.

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