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§ 4 Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung

§ 4 Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung

Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“

§ 4

Im Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Vorgänge in diesem Bereich eigenständig und umfassend zu bearbeiten. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Mitgestalten und Umsetzen von Kanzleiorganisation und Kanzleimanagement sowie Qualitätsmanagement, 2. Organisieren, Optimieren und Überwachen des elektronischen Rechtsverkehrs, 3. Anwenden von Maßnahmen zum Datenschutz, zur Datensicherung und zur Datensicherheit, 4. Anwenden von Methoden zur Vermeidung von Organisationsverschulden, 5. Umsetzen der Vorgaben zur Geldwäscheprävention sowie 6. Koordinieren und Umsetzen des Dokumentenmanagements sowie Organisieren und Überwachen der Aktenverwaltung.

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