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Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung § 8

Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung § 8

Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“

§ 8

Im Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Vorgänge im Zusammenhang mit der Insolvenztabelle selbstständig vorzubereiten. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Prüfen der Anmeldung einer Insolvenzforderung auf die Einhaltung von Formalien und Vorprüfen der angemeldeten Ansprüche, 2. Unterstützen der Beteiligten bei der Erstellung und Anpassung von Forderungsanmeldungen sowie Eintragen der Insolvenzforderungen in die Insolvenztabelle, 3. Überprüfen von Tabelleneinträgen sowie Vorbereiten von Rechtsbehelfen gegen Tabellenfeststellungen und Einleiten von Maßnahmen zur Vollstreckung aus der Insolvenztabelle.

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