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Eingangsformel Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

Eingangsformel Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

EingangsformelSchlussvorschriften

Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

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