Meine LesezeichenKostenlos registrieren

Art 79 Gesundheits-Reformgesetz

Art 79 Gesundheits-Reformgesetz

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Art 79

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) (3) (4) (5) (6) 1. bis 10. (7)

Gesamte Vorschrift lesen → · Zugehörigen Abschnitt öffnen: Zweiter Abschnitt — Schlußvorschriften →

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

Weiter recherchieren