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Nr 34 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

Nr 34 Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

Mengenansatz und Bewertung

Nr 34

Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der Mieten und Pachten Bürokosten Werbe- und Repräsentationskosten Transportkosten Kosten des Zahlungsverkehrs gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.

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