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Eingangsformel Wechselgesetz

Eingangsformel Wechselgesetz

EingangsformelSchlussvorschriften

Die Reichsregierung hat zur Durchführung der Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 377) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

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