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Eingangsformel Personalaktenverordnung Wehrpflichtige

Eingangsformel Personalaktenverordnung Wehrpflichtige

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund der §§ 27 und 50 Abs. 1 Nr. 7 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1756) verordnet die Bundesregierung:

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