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BauGB Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht

§ 1–§ 135c · 150 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Dieser Teil der Vorschrift enthält zu viele Paragrafen für eine Seite. 150 Paragrafen stehen auf den Seiten der oben genannten Untergliederungen; die unmittelbar hierher gehörenden Paragrafen folgen darunter.

Erster Teil — Bauleitplanung
Zweiter Teil — Sicherung der Bauleitplanung
Dritter Teil — Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Vierter Teil — Bodenordnung
Fünfter Teil — Enteignung
Sechster Teil — Erschließung
Siebter Teil — Maßnahmen für den Naturschutz
Zum Volltext: BauGB

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

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