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BauGB Zweites Kapitel — Besonderes Städtebaurecht

§ 136–§ 191 · 66 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Dieser Teil der Vorschrift enthält zu viele Paragrafen für eine Seite. 66 Paragrafen stehen auf den Seiten der oben genannten Untergliederungen; die unmittelbar hierher gehörenden Paragrafen folgen darunter.

Erster Teil — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Zweiter Teil — Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
Dritter Teil — Stadtumbau
Vierter Teil — Soziale Stadt
Fünfter Teil — Private Initiativen
Sechster Teil — Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Siebter Teil — Sozialplan und Härteausgleich
Achter Teil — Miet- und Pachtverhältnisse
Neunter Teil — Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
Zum Volltext: BauGB

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

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