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Präimplantationsdiagnostikverordnung Abschnitt 4 — Schlussvorschriften

§ 10 · 2 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Inkrafttreten

§ 10

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2014 in Kraft.

Zum Volltext: Präimplantationsdiagnostikverordnung

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

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