Meine LesezeichenKostenlos registrieren

Renten Service Verordnung Siebtes Kapitel — Schlußvorschriften

§ 38 · 2 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Inkrafttreten

§ 38

Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.

Zum Volltext: Renten Service Verordnung

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

German federal statutes and regulations published at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

Weiter recherchieren