Meine LesezeichenKostenlos registrieren

Unterlassungsklagengesetz Abschnitt 6 — Anwendungsbereich

§ 15 · 1 Paragraf

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Ausnahme für das Arbeitsrecht

§ 15

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.

Zum Volltext: Unterlassungsklagengesetz

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

German federal statutes and regulations published at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

Weiter recherchieren