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Unternehmensrückgabeverordnung Abschnitt 6 — Schlußvorschriften

§ 20 · 2 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Inkrafttreten

§ 20

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Zum Volltext: Unternehmensrückgabeverordnung

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