Meine LesezeichenKostenlos registrieren

Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz Vierter Abschnitt — Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 20–§ 22 · 3 Paragrafen

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

Außerkrafttreten früherer Bestimmungen

§ 20

Soweit die Vollstreckung in Bundesgesetzen abweichend von diesem Gesetz geregelt ist, sind für Bundesbehörden und bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden; § 1 Abs. 3 bleibt unberührt.

(weggefallen)

§ 21

(weggefallen)

Inkrafttreten

§ 22

Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1953 in Kraft.

Zum Volltext: Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz

Die Paragrafen auf dieser Seite sind wortgetreu aus den amtlichen offenen Daten übernommen. Die Quelle finden Sie in der Quellenangabe unten.

German federal statutes and regulations published at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

Weiter recherchieren