Meine LesezeichenKostenlos registrieren

Datenerhebungsverordnung 2012 § 12

Inkrafttreten

§ 12

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Gesamte Vorschrift lesen → · Zugehörigen Abschnitt öffnen: Abschnitt 3 — Verfahren der Datenerhebung →

Aufbereitung einer amtlichen Quellfassung. Spätere Änderungen oder Aufhebungen sind möglicherweise nicht berücksichtigt; maßgeblich ist die amtliche Fassung. · Amtlichen Text lesen ↗

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.

Weiter recherchieren