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Eingangsformel Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg

Eingangsformel Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 5 des Gaststaatgesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1929) verordnet die Bundesregierung:

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