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Eingangsformel Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer

Eingangsformel Verordnung über den elektronischen Austausch zwischen Notaren und Finanzämtern im Bereich der Grunderwerbsteuer

EingangsformelSchlussvorschriften

Das Bundesministerium der Finanzen verordnet aufgrund des § 22a des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

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