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Eingangsformel Verordnung über Standardregistrierungen von Arzneimitteln

Eingangsformel Verordnung über Standardregistrierungen von Arzneimitteln

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 39 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 (BGBl. I S. 2445, 2448) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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