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Eingangsformel Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung

Eingangsformel Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung

EingangsformelSchlussvorschriften

Auf Grund des § 36 Nr. 1 des Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes vom 28. Januar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 45) verordnet die Bundesregierung:

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