熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Aktiengesetz § 174

§ 174

(1) Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns. Sie ist hierbei an den festgestellten Jahresabschluß gebunden. 12345der Bilanzgewinn;der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag oder Sachwert;die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge;ein Gewinnvortrag;der zusätzliche Aufwand auf Grund des Beschlusses.(2) In dem Beschluß ist die Verwendung des Bilanzgewinns im einzelnen darzulegen, namentlich sind anzugeben (3) Der Beschluß führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Zweiter Unterabschnitt — Gewinnverwendung

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.