Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 24
123456Ablauf der Amtszeit,Niederlegung des Betriebsratsamtes,Beendigung des Arbeitsverhältnisses,Verlust der Wählbarkeit,Ausschluss aus dem Betriebsrat oder Auflösung des Betriebsrats aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung,gerichtliche Entscheidung über die Feststellung der Nichtwählbarkeit nach Ablauf der in § 19 Abs. 2 bezeichneten Frist, es sei denn, der Mangel liegt nicht mehr vor.Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch