Gebührenarten
§ 11
123durch feste Sätze (Festgebühren),nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oderdurch Rahmensätze (Rahmengebühren).Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:
Gebührenarten
123durch feste Sätze (Festgebühren),nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oderdurch Rahmensätze (Rahmengebühren).Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:
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