熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Bundeshaushaltsordnung § 89

Prüfung

§ 89

1234die Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben, das Vermögen und die Schulden,Maßnahmen, die sich finanziell auswirken können,Verwahrungen und Vorschüsse,die Verwendung der Mittel, die zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen sind.(1) Der Bundesrechnungshof prüft (2) Der Bundesrechnungshof kann nach seinem Ermessen die Prüfung beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Teil V — Rechnungsprüfung

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.