Urlaubsort
§ 59
1234der Wohnort des Besatzungsmitglieds,der Ort, an dem der Heuervertrag abgeschlossen worden ist,der durch Tarifvertrag festgelegte Ort oderjeder andere im Heuervertrag vereinbarte Ort.Urlaubsort ist nach Wahl des Besatzungsmitglieds