熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Strahlenschutzgesetz Anlage 7

(zu § 112)Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen

Anlage 7附則

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2055) 123In einem Notfall bereitzustellende Informationen und Verhaltensempfehlungen für die betroffene Bevölkerunga)b)c)Informationen über den eingetretenen Notfall und nach Möglichkeit über dessen Merkmale wie Ursprung, Ausbreitung und voraussichtliche Entwicklung;aa)bb)insbesondere folgende Punkte umfassen können: Beschränkung des Verzehrs bestimmter möglicherweise kontaminierter Nahrungsmittel und von möglicherweise kontaminiertem Wasser, einfache Hygiene- und Dekontaminationsregeln, Empfehlungen zum Verbleiben im Haus, zur Abholung und Verwendung von Jodtabletten oder anderen Schutzwirkstoffen, Vorkehrungen für den Fall der Evakuierung;mit speziellen Warnhinweisen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verbunden werden können;Verhaltensempfehlungen, die nach den Umständen des jeweiligen NotfallsAnkündigungen, in denen empfohlen wird, den Anweisungen und Aufrufen der zuständigen Behörden Folge zu leisten.Entsprechend der im jeweiligen Notfall anwendbaren Notfallpläne erhält die betroffene Bevölkerung im Falle eines Notfalls rasch und wiederholt Folgendes:Informationen und Empfehlungen in der Vorwarnphasea)b)c)eine Aufforderung, die relevanten Kommunikationskanäle einzuschalten;vorbereitende Empfehlungen für Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben haben;Empfehlungen für besonders betroffene Berufszweige.Soweit dem Notfall eine Vorwarnphase vorausgeht, erhält die bei dem jeweiligen Notfall möglicherweise betroffene Bevölkerung bereits in dieser Phase relevante Informationen und Empfehlungen wieErgänzende Informationen über Grundbegriffe der Radioaktivität und ihre Auswirkungen auf den Menschen und die UmweltWenn die Zeit es erlaubt, wird die möglicherweise betroffene Bevölkerung erneut über die Grundbegriffe der Radioaktivität und ihre Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt informiert. Zu diesem Zwecke kann auch auf die nach § 105 hierzu veröffentlichten Informationen hingewiesen werden.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Kapitel 2 — Übergangsvorschriften

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.