(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 8附則
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2056) 123Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.