Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 3附則
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 584 – 585) Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit in § 7 Absatz 1 und 2, auch in Verbindung mit den §§ 8 bis 14, auf Anlage 3 Bezug genommen wird.