Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 3
12Unternehmerinteressen oder Verbraucherinteressen wahrnimmt odera)b)c)von einem eingetragenen Verein, der Unternehmerinteressen wahrnimmt (Unternehmerverband), odervon einem eingetragenen Verein, der Verbraucherinteressen wahrnimmt (Verbraucherverband), odervon einem Unternehmer oder mehreren Unternehmern.ausschließlich oder überwiegend wie folgt finanziert wird:Träger der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein eingetragener Verein sein. Für den Betrieb der Verbraucherschlichtungsstelle muss ein vom Haushalt des Trägers getrennter, zweckgebundener und ausreichender Haushalt zur Verfügung stehen, wenn der Träger