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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz § 38

Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

§ 38

Die Verbraucherschlichtungsstelle arbeitet mit Streitbeilegungsstellen zusammen, die in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die außergerichtliche Beilegung vergleichbarer Streitigkeiten zuständig sind.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:Abschnitt 9 — Grenzübergreifende Zusammenarbeit

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