熱門推薦罰單破解實戰交通警察名師 25 年經驗,親授警察臨檢、檢舉魔人、科技執法、車禍糾紛的執法邏輯看課程介紹
購物車我的課程我的書籤免費註冊

Verwaltungsgerichtsordnung § 24

§ 24

12345nach §§ 20 bis 22 nicht berufen werden konnte oder nicht mehr berufen werden kann oderseine Amtspflichten gröblich verletzt hat odereinen Ablehnungsgrund nach § 23 Abs. 1 geltend macht oderdie zur Ausübung seines Amtes erforderlichen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten nicht mehr besitzt oderseinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk aufgibt.(1) Ein ehrenamtlicher Richter ist von seinem Amt zu entbinden, wenn er (2) In besonderen Härtefällen kann außerdem auf Antrag von der weiteren Ausübung des Amtes entbunden werden. (3) Die Entscheidung trifft ein Senat des Oberverwaltungsgerichts in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 4 auf Antrag des Präsidenten des Verwaltungsgerichts, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5 und des Absatzes 2 auf Antrag des ehrenamtlichen Richters. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß nach Anhörung des ehrenamtlichen Richters. Sie ist unanfechtbar. (4) Absatz 3 gilt entsprechend in den Fällen des § 23 Abs. 2. (5) Auf Antrag des ehrenamtlichen Richters ist die Entscheidung nach Absatz 3 von dem Senat des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben, wenn Anklage nach § 21 Nr. 2 erhoben war und der Angeschuldigte rechtskräftig außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen worden ist.

查看整部法規全文 → · 開啟所屬章節:3. Abschnitt — Ehrenamtliche Richter

German federal statutes and regulations published by the Federal Ministry of Justice at gesetze-im-internet.de are official works in the public domain under § 5 Abs. 1 UrhG.